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   BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57   

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https://dejure.org/1958,1222
BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57 (https://dejure.org/1958,1222)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1958 - I C 16.57 (https://dejure.org/1958,1222)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1958 - I C 16.57 (https://dejure.org/1958,1222)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1959, 365
  • BB 1957, 171
  • JR 1959, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1958 - I C 77.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Staatliche Gerichtsbarkeit muß nach der Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 77.57 - [DVBl. 1958 S. 709 = JR 1958 S. 1696]) nicht nur durch staatliches Gesetz geschaffen, sondern auch von einem Organ wahrgenommen werden, das seiner Ausgestaltung nach den an ein staatliches Gericht zu stellenden Anforderungen entspricht.

    Er kann sich daher nicht jeglicher Mitwirkung bei der Bestellung der Richter begeben (so bereits Urteil des Senatsvom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 77.57 -).

    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 26. Juni 1958 - BVerwG I C 77.57 - dargelegt, daß es sich bei der vom Bundesverfassungsgericht erörterten Frage, ob der Oberpräsident befugt war, die Funktionen der Reichsminister der Justiz und des Innern aus § 60 der Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) bei der Besetzung des ärztlichen Berufsgerichts nach ihrem Wegfall auszuüben, nur um die Klärung der Funktionsnachfolge staatlicher Organe, nicht aber um eine Abgrenzung der Möglichkeiten zur Delegation staatlicher Aufgaben auf ein Selbstverwaltungsorgan gehandelt hat.

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner Ansicht, daß die Ehrengerichte staatliche Gerichte seien, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 74) Bezug nimmt, verkennt es, daß jener Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BVerwG, 08.09.1953 - III A 8.53

    Soforthilfegesetz (SHG)

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Auch wenn Ehrengericht und Ehrengerichtshof nicht als staatliche Gerichte und ihre "Urteile" nicht als Akte staatlicher Rechtsprechung angesehen werden können, so bleiben ihre Entscheidungen doch behördliche Maßnahmen; sie unterliegen als Verwaltungsakte auf Grund der §§ 22, 25 MRVO 165 der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte (vgl. Urteil des III. Senats vom 8. September 1953 - BVerwGE 1, 4 [10] - und Vorlagebeschluß des I. Senatsvom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 142.54 - [DVBl. 1956 S. 514 = BB 1956 S. 829]).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 142.54

    Verfassungsmäßigkeit einer Entschädigung für Übereignung oder Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Auch wenn Ehrengericht und Ehrengerichtshof nicht als staatliche Gerichte und ihre "Urteile" nicht als Akte staatlicher Rechtsprechung angesehen werden können, so bleiben ihre Entscheidungen doch behördliche Maßnahmen; sie unterliegen als Verwaltungsakte auf Grund der §§ 22, 25 MRVO 165 der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte (vgl. Urteil des III. Senats vom 8. September 1953 - BVerwGE 1, 4 [10] - und Vorlagebeschluß des I. Senatsvom 3. Mai 1956 - BVerwG I C 142.54 - [DVBl. 1956 S. 514 = BB 1956 S. 829]).
  • BFH, 21.12.1955 - II 95/53 U

    Führen der Berufsbezeichnung "Buchsachverständiger" - Verbot zusätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Der Senat hält diese Bekanntgabe in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VerwRspr. Bd. 10 Nr. 112) und des Bundesfinanzhofs (BStBl. 1956 III S. 51) für eine ausreichende Veröffentlichung, weil damit dem Zweck der Unterrichtung der Betroffenen genügt worden ist und besondere Vorschriften über die Bekanntmachung von Rechtsvorschriften des Zentralamts für Wirtschaft in der britischen Zone im Jahre 1946 noch nicht erlassen waren.
  • BVerwG, 12.09.1958 - I B 211.57

    Abhängigkeit der Zulassung zu einem Beruf oder der weiteren Ausübung eines Berufs

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1958 - I C 16.57
    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer gehört wegen seines engen Zusammenhanges mit dem Wirtschaftsrecht auf Grund des Art. 74 Nr. 11 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung (so auch Beschluß des Senatsvom 12. September 1958 - BVerwG I B 211.57 - und der noch nicht verabschiedete Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer, Drucksachen des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, Nr. 201 S. 32).
  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 15.65

    Anfechtung von Dienststrafverfügungen vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten -

    Die Revision meint, die an ein Gericht zu stellenden verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 8, 350 und das Urteil vom 11. Dezember 1958 - BVerwG I C 16.57 -) aus zwei Gründen in Zweifel ziehen zu sollen, nämlich wegen der Nichtöffentlichkeit des (förmlichen) Verfahrens (§ 62 DStOfB) und wegen der Versetzbarkeit der Beamtenbeisitzer (vgl. §§ 38, 40, 41 DStOfB).
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